Begriff der Einsatzwechseltätigkeit Bei Arbeitnehmern, die bei ihren individuellen beruflichen Tätigkeiten typischerweise nur an wechselnden und ortsfesten Tätigkeitsstellen eingesetzt sind, liegt eine Einsatzwechseltätigkeit vor. Dies können z.B. Bau- und Montagearbeiter, Leiharbeiter oder Arbeiter in einem weiträumigen Binnenhafen sein. Allerdings handelt es sich bei Tätigkeiten an verschiedenen Stellen innerhalb einer weiträumigen ersten Tätigkeitsstätte, nicht um Einsatzwechseltätigkeiten. Eine Einsatzwechseltätigkeit liegt nicht vor bei Einsätzen in einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet. Einsatzwechseltätigkeit als berufliche Auswärtstätigkeit Da nach den Regelungen seit 2014 eine berufliche Auswärtstätigkeit vorliegt, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und außerhalb seiner ersten Tätigkeitsstätte beruflich tätig wird. Dies gilt auch für Arbeitnehmer, die an an wechselnden Einsatzstellen eingesetzt werden. In diesem Fall kann der Arbeitgeber im Rahmen der Einsatzwechseltätigkeit die Reisekosten steuerfrei erstatten. |